Reisepass

Personen mit Hauptwohnsitz in Sulzberg/Thal können einen Reisepass im Bürgerservice beantragen. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

Alter Reisepass vorhanden

  1. Alter Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  4. Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden 

  1. Personalausweis (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  4. Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Kein Reisepass, kein Personalausweis vorhanden

  1. Führerschein (wenn vorhanden) ansonsten eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge mit amtlichen Lichtbildausweis 
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)  
  3. Geburtsurkunde
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis 
  5. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  6. Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  1. alter Reisepass
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Geburtsurkunde
  4. Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  5. Staatsbürgerschaftsnachweis

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat. Obsorgeregelungen sind nachzuwiesen (z.B. durch Scheidungsurteil, Obsorgebeschluss, o.ä.). Nähere Informationen finden Sie hier.

Gültigkeitsdauer eines Reisepasses

  • Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
  • Für Kinder vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
  • Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre 

Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (zB Namen, akademischer Grad, etc) ist nicht möglich. Bei geänderten Daten muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Kosten

  • Bis zum bzw. am 2. Geburtstag bei Erstausstellung: gebührenfrei
  • Bis zum bzw. am 2. Geburtstag bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses: 30 Euro
  • Nach dem 2. Geburtstag: 30 Euro
  • Ab dem 12. Geburtstag: 75,90 Euro

Beantragung im Gemeindeamt Sulzberg

Die Beantragung eines Reisepasses ist jederzeit während der Öffnungszeiten, ohne Voranmeldung möglich. Sollten Sie währende der Öffnungszeiten keine Möglichkeit haben bitten wir um Terminvereinbarung. 

Ausführlichere Informationen finden Sie hier.