Personalausweis

Personalausweis

Personen mit Hauptwohnsitz in Sulzberg/Thal können einen Personalausweis im Bürgerservice beantragen. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss das Kind zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass oder mit über 5 Jahre abgelaufenem Reisepass oder Personalausweis

  1. amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen mit amtlichem Lichtbildausweis
  2. ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Geburtsurkunde
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis
  5. Heiratsurkunde (bei Namensänderung auf Grund einer Eheschließung) bzw,. Bescheid über Namensänderung
  6. eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

mit gültigem Reisepass

  1. Reisepass (oder Reisepass, der nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist)
  2. ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Heiratsurkunde (bei Namensänderung auf Grund einer Eheschließung) bzw. Bescheid über Namensänderung
  4. eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

mit abgelaufenem Personalausweis

  1. alter Personalausweis
  2. ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Heiratsurkunde (bei Namensänderung auf Grund einer Eheschließung) bzw. Bescheid über Namensänderung
  4. eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  1. alter Personalausweis
  2. ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Geburtsurkunde
  4. Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  5. Staatsbürgerschaftsnachweis

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen. Ein Personalausweis für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat. Nähere Informationen finden Sie hier.

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises

  • Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
  • Für Kinder vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
  • Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre

Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (z.B. Namen, akademischer Grad, etc.) ist nicht möglich. Bei geänderten Daten muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Kosten

  • Für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag bei Erstausstellung: gebührenfrei
  • Für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises: 26,30 Euro
  • Für Kinder vom 2. bis zum 16. Lebensjahr: 26,30 Euro
  • Ab dem 16. Geburtstag: 61,50 Euro

Beantragung im Gemeindeamt Sulzberg

Die Beantragung eines Personalausweises ist jederzeit während der Öffnungszeiten, ohne Voranmeldung möglich. Sollten Sie währende der Öffnungszeiten keine Möglichkeit haben bitten wir um Terminvereinbarung. 

Ausführlichere Informationen finden Sie hier.