Hand- und Zugdienst

Was ist das?

Unter Hand- und Zugdienst sind ursprünglich manuelle Leistungen zu verstehen, die Gemeindebürger vor der Zeit der Motorisierung für die Allgemeinheit erbringen mussten (z.B. Schneeschaufeln, Straßenbau, Fuhr- und Zugdienste mit Pferde- und Ochsengespann, etc. - daher der Name „Hand- und Zugdienst“). Kein Wunder, dass sich vor allem neu Zugezogene mit dieser Abgabenbezeichnung schwer tun. Bekannt ist dieser Begriff landläufig nur in ländlichen Gemeinden.

Anstelle der manuellen Leistung mit einem Umfang von 3 Tagschichten, können Haushaltsvorstände diese Leistung in Geldform abstatten. Den Tagessatz - derzeit 41 Euro -  und die Anzahl der Tagessätze legt die Gemeindevertretung jedes Jahr neu fest (wird in der Gebührenverordnung veröffentlicht). Man kann sich also jedes Jahr zum Arbeitsdienstanmelden, oder man muss die verordneten drei Tagessätze, also aktuell 123 Euro pro Jahr, als Ersatzleistung bezahlen. Abgabepflichtig ist, wer am Stichtag 1. September des Jahres als Haushaltsvorstand in Sulzberg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Die Zug- und Handdienststeuer wurde im Jahr 1935 eingeführt und im Jahr 1982 in der Gemeinde Sulzberg im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Schneeräumung reaktiviert. Seither sorgt die Gemeinde dafür, dass die Schneeräumung zu allen bewohnten Objekten in der ganzen Gemeinde organisiert und bezahlt wird. Es handelt sich somit um eine Solidarabgabe, die zweckgebunden und ausgleichend wirkt. Wer direkt an einer ohnehin geräumten Landesstraße wohnt, zahlt letztendlich gleich viel für die Schneeräumung wie ein entlegen wohnender Landwirt.

Die Ausgaben für die Schneeräumung können mit den Einnahmen aus dem Hand- und Zugdienst zwar nicht gedeckt werden, aber sie sind ein Beitrag dafür.

(Stand 2025)