2014-03-10 Reisig verbrennen

Veröffentlichungsdatum10.03.2014Lesedauer1 MinuteKategorien*

Härtere Vorgangsweise gegen Luftverpester

Gegen das unzulässige Verbrennen von Reisighaufen und Holzresten wird die Polizei nun konsequenter vorgehen.  "Bisher wurde seitens der Polizei zumeist mit Abmahnungen vorgegangen. Da durch diese Vorgehensweise bislang kaum eine Reduktion erzielt werden konnte, wird gegen die Verursacher hinkünftig vermehrt mit Anzeigen vorgegangen werden", schreibt die Polizei Hittisau in einem Brief an die Bürgermeister.

Durch die Verbrennung kommt es zu großen Umweltschädigungen (Monoxyd Gas, krebserregende Verbindungen, etc.) mit teils hohen Emissionsmengen und starker Belästigung durch Rauchentwicklung. Die Polizei ist nach dem Bundesluftreinhaltegesetz verpflichtet, entsprechende Übertretungen zu ahnden und der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige zu bringen.

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Das unzulässige "Einnebeln" ganzer Tallagen (Bild: Weißachtal) sollte der Vergangenheit angehören.