Hand- und Zugdienst

Was ist das?

Unter Hand- und Zugdienst sind ursprünglich manuelle Leistungen zu verstehen, die Gemeindebürger vor der Zeit der Motorisierung für die Allgemeinheit erbringen mussten (z.B. Schneeschaufeln, Straßenbau, Fuhr- und Zugdienste mit Pferde- und Ochsengespann, etc. - daher der Name „Hand- und Zugdienst“). Kein Wunder, das sich vor allem neu Zugezogene mit dieser Abgabenbezeichnung schwer tun.

Anstelle der manuellen Leistung mit einem Umfang von 3 Tagschichten, können Haushaltsvorstände diese Leistung in Geldform abstatten. Den Tagessatz, - derzeit 34 Euro -  und die Anzahl der Tagessätze legt die Gemeindevertretung jedes Jahr neu fest. Man kann sich also jedes Jahr bis 1. September zum Arbeitsdienst anmelden, oder man muss die verordneten 3 Tagessätze, also 102 Euro pro Jahr (Stand 2022), als Ersatzleistung bezahlen. Abgabepflichtig ist, wer am Stichtag 1. September des Jahres als Haushaltsvorstand in Sulzberg mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Die Zug- und Handdienststeuer wurde im Jahr 1935 eingeführt und im Jahr 1982 in der Gemeinde Sulzberg im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Schneeräumung reaktiviert. Seither sorgt die Gemeinde dafür, dass die Schneeräumung zu allen bewohnten Objekten in der ganzen Gemeinde organisiert und bezahlt wird. Es ist somit eine Solidarabgabe, die zweckgebunden und ausgleichend wirkt. Wer direkt an einer ohnehin geräumten Landesstraße wohnt, zahlt letztendlich gleich viel für die Schneeräumung wie ein entlegen wohnender Landwirt.

Die Zug- und Handdienst-Einnahmen betragen etwa 68.000 Euro, die Ausgaben für die Schneeräumung liegen im Durchschnitt immerhin zwischen 80.000 - 100.000 Euro. Es gab schon Jahre (2009) mit über 130.000 Euro. Vor allem ländliche Gemeinden heben daher diese Steuer bzw. Abgabe ein.