Zweitwohnungsabgabe 2025 - Vorschreibungen sind ergangen

Veröffentlichungsdatum21.09.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienDorf Thal, Gemeinde Sulzberg

Die Schreiben zur Einhebung der Zweitwohnungsabgabe für das Jahr 2025 sind versendet worden. Mit Verordnung vom 11.03.2024 bzw. 23.12.2024 (1. Novelle) wurde die Einhebung einer Zweitwohnungsabgabe in der Gemeinde Sulzberg beschlossen. Die Einmeldungen sind von den Eigentümern jährlich neu vorzunehmen, gegebenenfalls unter Angabe einer Ausnahme (zB touristische Vermietung). 


Hier der Link zum Online-Formular.


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