Ab sofort gilt im gesamten Ortsgebiet von Sulzberg und Thal eine Hundeleinenpflicht, die entsprechend beschildert wurde. Ebenso gilt ein Hundeverbot auf den präparierten, gebührenpflichtigen Langlaufloipen. Die Verordnung im Detail kann in unserer Verordnungssammlung eingesehen werden. Hintergrund für den Beschluss der Gemeindevertretung waren wiederholt unfreundliche Begegnungen zwischen Wanderern und Hundebesitzern mit freilaufenden Vierbeinern auf Wanderwegen sowie Hinweise von Jagdschutzorganen zu aufgescheuchtem oder gehetztem Wild.
Leinenpflicht gilt in den folgenden Bereichen:

a) Auf allen öffentlichen Plätzen, insbesondere Spielplätzen von Kindergärten und
Kinderbetreuungseinrichtungen (dort gilt zudem Maulkorbpflicht), Schulhöfen und den
örtlichen Friedhöfen
b) auf und neben allen Wanderwegen, Weganlagen und öffentlichen Straßen in der Gemeinde,
c) auf und neben allen präparierten Winterwanderwegen im Ortsgebiet,
d) zum Schutz unserer Wildtiere in allen Waldparzellen,
e) auf allen Freizeitanlagen
f) in den Wartebereichen von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
Alle hundehaltenden Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Beachtung.