Die Geschichte der Stromversorgung im Weißachtal von Konrad Blank

Veröffentlichungsdatum22.01.2026Lesedauer5 MinutenKategorienDorf Thal, Gemeinde Sulzberg, ...

Nach dem ersten Weltkrieg haben sich die Vorsteher von Doren, Krumbach, Riefensberg und Sulzberg einer großen Aufgabe angenommen. Es ging ihnen um die Versorgung der Häuser in ihren Gemeinden mit Strom. Bisher fehlten dazu alle Voraussetzungen. Zur Umsetzung dieser Aufgabe wurde die Elektrizitätsgenossenschaft Weißachtal gegründet.

Die erste Aufgabe dieser Genossenschaft war es, in diesen Gemeinden Stromleitungen zu bauen. Es wurden befugte Firmen eingeladen, für den Bau dieser Leitungen Anbote einzubringen. Es ist fast ein Glücksfall, dass für das Gemeindegebiet Sulzberg und Thal noch ein detailliertes Anbot für den Bau der Elektroleitungen vorliegt. Dies haben wir dem Umstand zu verdanken, dass heute viel von dem Aktenmaterial der Genossenschaft im Bregenzerwald Archiv in Egg verwahrt wird. 

Ich habe mir zur Aufgabe gemacht einige interessante Teile von diesen Akten anzusehen und daraus einen Bericht zu schreiben. Das Erste ist das Anbot zum Bau der Elektroleitungen im Ortsgebiet von Sulzberg. Zum besseren Verständnis der Anbotssummen, habe ich diese in die heutige Eurowährung umgerechnet.

Das Aktenstück ist mit 15.2.1919 datiert. Der Kostenvoranschlag beinhaltet den Bau von 23,7 km Freileitungen, den Bau der Transformatorenstationen und deren Montage.

Die Leitungsdrähte wurden in zwei Varianten angeboten, in Kupfer oder Aluminium. Angeboten wurden diese von der Firma Kiechel & Hagleitner in Bregenz.

Weiters wurden 310 Holzmasten mit einer Länge von 9 bis 11 Metern und einer Zopfstärke von 15 cm angeboten. Das Stück zu einem Preis von 23 Kronen, heute 92 Euro. Die Masten wurden in einem Abstand von 50 m aufgestellt. Das Anbot enthält zudem Streben und Ankerpflöcke, Isolatoren, Blitzschutzeinrichtungen, Erdungsdrähte und Erdungsplatten, Hochspannungstrennschalter, Fangnetze bei Straßenüberführungen, Transformatorenstationen und die Transformatoren.

Materialzufuhr und Montagekosten pro 100 Meter Leitung wurde für 30 Kronen angeboten. Für 6 Arbeitskräfte durch 3 Monate sind 4.560 Kronen veranschlagt. Dies sind 760 Kronen pro Mann in drei Monaten. Nach heutiger Währung sind dies 1.012 Euro.

Die Gesamtkosten betragen mit Kupferdrähten 46.000 Kronen oder heute 184.000 Euro. Mit Aluminiumdrähten 19.500 Kronen oder 98.000 Euro.

Die Genossenschaft entschied sich für die billigere Variante. Bei den Aluminiumdrähten wurde die angebotene größere Drahtstärke gewählt, um die gleiche Stromstärke wie bei Kupfer zu erreichen. Außerdem ergibt sich mit den Aluminiumdrähten ein geringeres Gewicht und eine bessere Bruchsicherheit.

Nach der Fertigstellung des gesamten Leitungsnetzes in den vier Gemeinden gab es eine Kollaudierung durch die zuständige Behörde. Über diese Kollaudierung gibt es eine Niederschrift vom 21.4.1921. Das gesamte Leitungsnetz wurde abgegangen und gewissenhaft geprüft.

Die kleineren Beanstandungen, die zur Behebung vorgeschrieben wurden, sind im Protokoll vermerkt. Nach deren Behebung kann das Leitungsnetz zur Stromlieferung freigegeben werden. Es kann angenommen werden, dass ab 1922 unsere Häuser mit Strom versorgt waren.

Um diese Versorgung sicher zu stellen, brauchte man Strom. Die Genossenschaft hatte selber keine Kraftwerke. Es kam zu einem Stromliefervertrag mit den Vorarlberger Kraftwerken Ges.m.b.H. und der Elektrizitätsgenossenschaft Weißachtal. Dieser Vertrag ist leider mit keinem Datum versehen. Dieser dürfte jedoch bei Fertigstellung der Freileitungen, Anfang der 20er-Jahre des letzten Jh., zustande gekommen sein.

Der Liefervertrag wurde von der zuständigen Behörde mit Verspätung am 14.12.1926 genehmigt. Die Stromlieferung funktionierte bis zur Auflösung der Genossenschaft im Jahre 1957 einwandfrei.

Erweiterung der Genossenschaft
Auf Grund der guten Erfahrungen mit der Stromversorgung, konnte sich die Genossenschaft bedeutend erweitern. Dazu kamen die Gemeinden Alberschwende, Bildstein, Langenegg, Bolgenach sowie Teile der Gemeinde Hittisau und die Häuser auf dem Schwiezberg.

Genossenschaftsvertrag
In der Generalversammlung vom 24.11.1930, unter Obmann Josef Baldauf (Bieblers) von Doren, wurde ein Genossenschaftsvertrag beschlossen. Bis dahin waren manche Dinge nicht genau geregelt. Der Name der Genossenschaft wurde mit Elektrizitätsgenossenschaft Weißachtal festgeschrieben.

Sitz der Genossenschaft ist jeweils der Wohnort des Obmannes.

Obmänner waren:
Der Abgeordnete und Bürgermeister Josef Bechter, sein Nachfolger war Bürgermeister Gebhard Giselbrecht, beide von Sulzberg. Der letzte Obmann war Josef Baldauf aus Doren.

Mit den Vorarlberger Kraftwerken ist ein Stromliefervertrag abzuschließen, um die Versorgung der Gemeinden Doren, Krumbach, Riefensberg und Sulzberg mit Strom zu sichern. Auf Wunsch sollen weiter Gemeinden oder Teile davon als Mitglieder aufgenommen werden. Die Genossenschaft hat die nötigen Stromleitungen zu erstellen. 

Der Verlauf der Elektroleitungen

Die Führung der Leitungen erfolgte nach ökonomischen und technischen Gesichtspunkten. Die Kosten der Leitungen zu den einzelnen Häusern oder Häusergruppen werden bis zu einer bestimmten Länge von der Genossenschaft bezahlt. Es gab jedoch auch Sonderbestimmungen. Es ginge aber zu weit, diese hier anzuführen.

Die Installationen in den Häusern werden von der Genossenschaft vorgenommen. Die Kosten haben jedoch die Hauseigentümer zu tragen. Die Leitungskosten zu den Häusern oder Häusergruppen sind bis zu einer gewissen Entfernung von der Genossenschaft zu tragen, die restlichen Längen von den Anschlusswerbern. Wieder gab es Sonderbestimmungen. Diese zu erwähnen würden den Rahmen dieses Berichtes sprengen.

Einen Stromanschluss bekommen nur jene, welche sicher der Genossenschaft anschließen. Jedes Mitglied hat mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen. Bei Streitigkeiten gibt es ein Schiedsgericht, welche sich mit der Streitfrage zu befassen hat. 

Verwaltung der Genossenschaft

Die Verwaltung der Genossenschaft besorgen

A          die Generalversammlung, das sind alle Mitglieder

B          die Genossenschaftvorstehung 

C          der Obmann

D         der Aufsichtsrat

E          die Rechnungsprüfer 

Eine Generalversammlung ist einzuberufen, wenn es sich um Fragen handelt, welche die ganze Genossenschaft betreffen. Gemeindliche Angelegenheiten fallen in den Bereich des Bürgermeisters.

Weitere Bestimmungen gibt es über notwendige anfallende Wahlen. Geregelt ist die Fertigung im Namen der Genossenschaft bei Verträgen und Urkunden und finanziellen Angelegenheiten. Zur Schlichtung von Streitigkeiten ist ein Schiedsgericht eingerichtet.

Weitere Bestimmungen, was bei der Auflösung der Genossenschaft zu beachten ist. Wenn keine Einigung zustande kommt, wäre der Besitz zu veräußern und das Vermögen an die Abnehmer von Licht- und Kraftstrom aufzuteilen. 

Auflösung der Genossenschaft

Mit Einsetzung der Mechanisierung und der Antrieb von Maschinen und Geräten mit den Motoren, war die Leistung der Elektroleitungen überfordert. Die Errichtung von Leitungen, welche den nötigen Strombedarf decken konnten, hat die Genossenschaft finanziell nicht mehr verkraftet. So kam es im Jahre 1957 zum Beschluss die Genossenschaft
aufzulösen und das Versorgungsgebiet den Vorarlberger Kraftwerken zu übergeben.

Die Vorarlberger Kraftwerke haben in der Folge im Laufe der Jahre das Leitungsnetz den heutigen Erfordernissen entsprechend beispielhaft ausgebaut.
Die Pionierleistung unserer Gemeindevorsteher vom Jahre 1919 hat durch 38 Jahre gute Dienste getan.


Konrad Blank