Zur Nachfolgerin von Hermann Sinz, unserem bisherigen, langjährigen Legalisator für die Gemeinde Sulzberg, wurde auf Vorschlag der Gemeindevertretung Barbara Baldauf, unsere langjährige Mitarbeiterin und Standesbeamtin, bestellt.
Seitdem die Vereidigung unserer neuen Legalisatorin am 29.08.2024 am Bezirksgericht Bregenz auf Auftrag des Oberlandesgerichtes Innsbruck erfolgt ist, können Beglaubigungen für Grundbuchsangelegenheiten durch sie in den Diensträumen der Gemeinde Sulzberg vorgenommen werden.
Für Terminvereinbarungen erreichen Sie Barbara Baldauf telefonisch unter der Nummer 05516/2213-13 bzw. E-Mail: barbara.baldauf@sulzberg.at.
Wir heißen Barbara Baldauf als neue Legalisatorin willkommen und wünschen ihr alles Gute für die Übernahme dieses verantwortungsvollen Amtes. Hermann Sinz, ebenfalls ehemaliger Standesbeamter der Gemeinde Sulzberg, gebührt für seine 40-jährige Tätigkeit als Legalisator großer Dank und Anerkennung der Gemeinde.
Während des gesundheitlichen Ausfalls von Hermann Sinz wurde der Legalisator von Doren, Ottmar Krämer, vom Oberlandesgericht auf Antrag der Gemeinde zum Vertreter bestellt. Für diesen Dienst als Service für die Bürger seiner Nachbargemeinde bedankt sich die Gemeinde Sulzberg herzlich.
Eine Legalisatorin/ein Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig.
Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sein oder die Liegenschaft, die vom Rechtsgeschäft betroffen ist, muss sich im Gemeindegebiet befinden. Die Person hat dem Legalisator entweder persönlich bekannt zu sein oder ihre Identität muss durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Zeugen bestätigt werden. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Legalisatoren kennt man von Gesetzes wegen nur in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Funktion geht auf zwei Gesetze aus den Jahren 1897 und 1900 zurück. Der historische Hintergrund ist, dass bei der Neuordnung des Grundbuchverfahrens im 19. Jahrhundert es in manchen Gegenden Tirols und Vorarlbergs nicht genug Notare und andere Stellen gab, um solche Beglaubigungen durchführen zu können. Zudem wäre die Zufahrt zu diesen Stellen aus entlegenen Talschaften unzumutbar lang gewesen, um aufgrund der Anforderung nach dem persönlichen Erscheinen eine Unterschrift beglaubigt erhalten zu können.